Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website in Anlehnung an das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
1. Barrierefreiheit auf einen Blick
Unser Anspruch
Die ebsca GmbH ist bestrebt, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der EN 301 549 barrierefrei zu gestalten. Diese Erklärung gilt für die Website www.ebsca.de und alle zugehörigen Unterseiten.
Was bedeutet Barrierefreiheit?
Eine barrierefreie Website ist so gestaltet, dass sie von allen Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, uneingeschränkt genutzt werden kann. Dies umfasst unter anderem:
- Nutzbarkeit mit Screenreadern und anderen assistiven Technologien
- Bedienbarkeit mit der Tastatur ohne Maus
- Ausreichende Farbkontraste für bessere Lesbarkeit
- Verständliche und strukturierte Inhalte
- Alternative Texte für Bilder und Grafiken
Rechtliche Grundlage
Diese Erklärung orientiert sich am Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das seit dem 28. Juni 2025 gilt, sowie an der EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Level AA.
2. Stand der Barrierefreiheit
Weitgehend barrierefrei
Diese Website ist nach unserer internen Prüfung weitgehend barrierefrei gemäß EN 301 549 in Verbindung mit WCAG 2.1 Level AA. Umgesetzt sind insbesondere:
- Semantisches HTML mit korrekter Überschriften-Hierarchie und Landmark-Regionen (Header, Navigation, Hauptinhalt, Footer)
- Sprunglink „Zum Inhalt springen“ als erstes fokussierbares Element
- Alternative Texte für alle inhaltlichen Bilder; rein dekorative Grafiken sind für assistive Technologien ausgeblendet
- Vollständige Tastaturbedienung inklusive Navigation, Aufklappbereichen, mobilem Menü und Kontaktformular
- Deutlich sichtbare Fokuszustände für alle interaktiven Elemente
- Farbkontraste von mindestens 4,5:1 für Fließtext und 3:1 für große Schrift
- Sprachattribut (lang="de") im HTML-Element
- Responsive Darstellung bis 320 px Breite und Vergrößerung auf 200 % ohne Verlust von Inhalten
- Formularfelder mit Beschriftungen, Fehlermeldungen, die das Problem und die Lösung benennen, und Statusmeldungen für Screenreader
- Respektierung der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“: Animationen werden dann abgeschaltet
- Lokal eingebettete Schriften, keine Cookies, keine externen Dienste
Technische Standards
- EN 301 549: Europäische Norm für Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienste
- WCAG 2.1 Level AA: Richtlinien für barrierefreie Webinhalte
- BITV 2.0: Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (als Orientierung)
3. Nicht vollständig barrierefreie Inhalte
Die folgenden Punkte sind uns bekannt und werden fortlaufend bearbeitet:
3.1 Schreibweise der E-Mail-Adresse
Zum Schutz vor automatisierter Adresssammlung wird die E-Mail-Adresse mit einem senkrechten Strich statt des At-Zeichens dargestellt und nicht als anklickbarer Link. Der Hinweis zur Schreibweise steht jeweils direkt daneben. Das Kontaktformular öffnet alternativ eine vorausgefüllte E-Mail im eigenen Mailprogramm.
3.2 Externe Prüfung
Die Prüfung erfolgte bislang intern. Eine Prüfung durch externe Fachleute oder mit Nutzerinnen und Nutzern assistiver Technologien ist noch nicht erfolgt. Festgestellte Barrieren werden in dieser Erklärung ergänzt.
4. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 13. Oktober 2026 erstellt. Grundlage ist eine interne Prüfung der Website durch manuelle Kontrolle der Seitenstruktur, der Tastaturbedienung, der Fokuszustände, der Alternativtexte und der Farbkontraste sowie ein Code-Review auf semantisches HTML und ARIA-Attribute.
5. Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf dieser Website auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Bitte schreiben Sie an hello | ebsca.de (den senkrechten Strich durch das At-Zeichen ersetzen) mit dem Betreff „Barrierefreiheit“ oder nutzen Sie das Kontaktformular auf der Startseite. Postanschrift: ebsca GmbH, Mittelstr. 30, 32108 Bad Salzuflen.
Hilfreich für uns sind folgende Angaben:
- Welche Seite oder welcher Bereich betroffen ist
- Welche Barriere Sie festgestellt haben
- Welche assistive Technologie Sie verwenden (falls zutreffend)
- Ihre Kontaktdaten, falls Sie eine Rückmeldung wünschen
Wir bemühen uns, Ihre Meldung innerhalb von 14 Werktagen zu beantworten.
6. Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an die für das BFSG zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Für Dienstleistungen ist dies die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF): www.mlbf.de.
Wir überprüfen diese Erklärung regelmäßig und aktualisieren sie, wenn neue Barrieren festgestellt oder bekannte Barrieren behoben wurden, wenn sich die Website wesentlich ändert oder wenn neue gesetzliche Anforderungen gelten.
Letzte Aktualisierung: 13. Oktober 2026